Zusammenfassung der Informationsrunde am 29.08.2026 zum Thema Austritt aus dem Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde e.V. (VGS) mit Rechtsanwalt Götz Friederich
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Ausgangslage ist, dass die Stadt Potsdam als Grundstückseigentümer die Fläche an den VGS verpachtet hat und dieser wiederum Unterpachtverträge für jede einzelne Parzelle geschlossen hat. Diese Pachtverträge zwischen dem VGS und den einzelnen Pächtern stehen vertragsrechtlich für sich selbst und sind losgelöst von allen anderen Rechtsfragen zu betrachten.
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Losgelöst und unabhängig von der pachtrechtlichen Situation gibt es eine vereinsrechtliche Ebene, die – wie gesagt – nichts mit den Pachtverträgen zu tun hat: Wir als Verein sind Mitglied im VGS. Es gibt eine klare Trennung zwischen den Verträgen mit den jeweiligen Pächtern und der Mitgliedschaft in unserem Verein, bzw. der Mitgliedschaft unseres Vereins im VGS.
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Mitgliedschaft in einem Verband ist nur sinnvoll, wenn dieser seinen Zweck erfüllt. Die Satzung des VGS bestimmt in § 2 „Zweck und Aufgaben“.
(1) Der Zweck des Kreisverbandes ist die Förderung des Kleingartenwesens (Kleingärtnerei).
(2) Die Aufgaben des Kreisverbandes sind:
a) die Schaffung, Sicherung und ökologisch orientierte Nutzung der Kleingartenanlagen und Kleingärten;
b) die Beratung, Betreuung, Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder, insbesondere in Fragen der ökologischen Gartenbewirtschaftung, der Vereinsführung und der Durchsetzung der Rahmengartenordnung;
c) die Förderung aller geeigneter Maßnahmen, Grundstücke für Kleingärtner und Siedler zu erhalten und neue bereitzustellen, den Bestandsschutz rechtmäßig errichteter Baulichkeiten und Anlagen zu sichern;
d) die Sicherung der Kleingartenanlagen als Dauerkleingartenanlagen in Bebauungsplänen.
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Außer dem Abschluss von Unterpachtverträgen (die auch noch von unserem eigenen Vereins-Vorstand ehrenamtlich vorbereitet werden), ist uns nichts bekannt, wo der VGS seinem Zweck und seinen Aufgaben nachkommt (z.B. nach Ziffer (2) b)) und wir als Verein einen Nutzen vom VGS hätten.
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Dafür aber zahlen wir jährlich für unsere Mitgliedschaft ca. 16.000 € an den VGS. Hinzu kommen die Sonderumlagen wie die erst kürzlich eingeforderten 100 € pro Parzelle für Verbindlichkeiten des VGS, an deren Entstehung wir keinen Anteil hatten und die auch zukünftig wegen weiterer zu erwartender Rechtsstreite immer wieder fällig werden können.
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Fazit: wir zahlen nicht unerheblich an den VGS und erhalten nichts dafür.
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Sollten wir als Verein aus dem Verband austreten (Kündigung zum 30.09.2026 mit Wirksamkeit zum 31.12.2027), ändert das nichts an den bestehenden Pachtverträgen für die Parzellen. Der VGS bleibt weiterhin Vertragspartner, weil er als Hauptpächter den Pachtvertrag mit der Stadt für das Grundstück hält. Kündigungen und Neuverpachtungen obliegen weiterhin dem VGS. Der Verband hat natürlich die Möglichkeit, den Pachtvertrag mit der Stadt zu kündigen.
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Die Stadt wäre für diesen Fall bestens beraten, den Haupt-Pachtvertrag dann direkt mit uns als Verein zu schließen (wie bereits 2022 mit unserem Nachbarverein Pfingstberg e.V.), weil sie die Vertragspflege mit jedem einzelnen Pächter nicht bewältigen kann und daran auch nicht interessiert ist.
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Der ehemalige Vorsitzende des Vereins Pfingstberg e.V., der auch anwesend war, hat bestätigt, dass der Austritt aus dem Verband eine gute Entscheidung war und es keinerlei Nachteile für die Pächter gab. Auch gab es keine Erhöhung der Kosten, da der ersparte VGS-Beitrag dann ja im eigenen Verein verbleibt, der diese Gelder dann für eigene Vereinszwecke verwenden kann.
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Losgelöst von diesen Feststellungen gilt es wie folgt festzuhalten: Eine andere Nutzung als eine kleingärtnerische Nutzung ist sehr unwahrscheinlich, weil unser Verein auch noch in der Kernzone des UNESCO-Welterbes liegt und 2018 die SVV ein Stadtentwicklungskonzept Kleingärten beschlossen hat, das den Erhalt der bestehenden Gärten sichern und dem Verdrängungsdruck durch Wohnungsbau entgegenwirken soll.
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Im Ergebnis steht fest: Eine Mitgliedschaft in einem Verband, welche ausschließlich in Beitrags- und Zusatzzahlungen an einen Verband besteht, ohne dass der Verband in irgendeiner Form seinem Zweck und seinen Aufgaben gegenüber den Mitgliedsvereinen nachkommt, darf sehr infrage gestellt werden.
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Wir, der Vorstand empfehlen den Austritt aus dem VGS und beantragen eine entsprechende Beschlussfassung
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